Handyordnung

Unsere Handyordnung

§1 Handys und andere elektronischen Geräte sind während der gesamten Unterrichtszeit und auf dem gesamten Schulgelände auszuschalten und in der „Handygarage“ des Klassenraumes zu parken.

§2 Ausnahmen von §1 gelten, wenn das Handy im Schulunterricht auf Anordnung der Lehrkraft eingesetzt werden soll.

§3 Verstößt ein Schüler gegen §1, wird das Handy durch die Lehrkraft eingezogen und nach Schulschluss an die Eltern ausgehändigt. Die Lehrkraft haftet nicht für eingezogene Handys.

§4 Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine jugendgefährdenden Bilder, Videos oder Texte auf das Handy zu laden, weiterzusenden oder auf andere Weise zu verbreiten.

§5 Besteht ein konkreter Verdacht, dass sich jugendgefährdende Bilder, Videos oder Texte auf dem Handy einer Schülerin / eines Schülers befinden, ist die Lehrkraft berechtigt, das Handy einzuziehen und an die Schulleitung weiterzugeben.

§6 bei Verstößen gegen die Handyordnung kann die Lehrkraft oder die Schulleitung einen Tadel aussprechen. Zudem werden die Eltern informiert. In besonders schweren Fällen kann auch ein Schulverweis ausgesprochen oder nachsitzen angeordnet werden.

Besteht ein besonders schwerer Fall, leitet die Schulleitung alle erforderlichen Schritte ein. Insbesondere informiert sie Eltern, die Polizei, und sonstige Behörden (z.B. Jugendamt). Sie empfiehlt der Polizei die Durchsuchung des Handys nach jugendgefährdenden Inhalten.