Konzeption

Das Konzept

§ 12, Abs. 2 des Schulgesetzes (Juli 2014) lautet:

„Förderschulen können auf der Grundlage eines pädagogischen Konzepts zu Förder- und Beratungszentren weiterentwickelt werden. Diese bieten zusätzlich qualifizierte sonderpädagogische Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung des inklusiven Unterrichts, insbesondere bei der individuellen Förderplanung für die einzelnen Schülerinnen und Schüler. Sie wirken auf die Vernetzung und den fachlichen Austausch der Förderschulen und der Schulen mit inklusivem Unterricht sowie der außerschulischen Einrichtungen und Institutionen gemäß § 19 hin.”

Aufgrund eines Antrags der Stadt Koblenz wurde die Diesterweg-Schule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und sozial-emotionale Entwicklung zum 01.08.2015 zum Förder- und Beratungszentrum.

Gemeinsam mit den Förderschulen der Stadt Koblenz und überregionalen Förder- und Beratungszentren soll die Inklusion weiterentwickelt werden.